John & Glöckner Anwaltssozietät
Frau Johnund Herr Glöckner

Willkommen bei John & Glöckner

Unsere Kanzlei steht für über ein Jahrzehnt zivilrechtlicher Erfahrung - insbesondere in den Bereichen Familien-, Erb-, Arbeits-, Privates Bau- und Mietrecht.

Es geht uns um Ihre ganz persönlichen Interessen, Wünsche und Anliegen, die für uns, über das einzelne Mandat hinaus, maßgeblich sind. Dies gilt für die Aushandlung und Gestaltung von Verträgen ebenso wie für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung durch unsere erfahrenen Spezialisten und Fachanwälte. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei Problemen mit internationalem Bezug.

Soweit es in komplexen Fällen notwendig ist, ziehen wir weitere Experten, z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige hinzu.

Zu unserem Mandantenstamm zählen Privatpersonen ebenso wie Selbstständige und kleinere bis mittlere Unternehmen. Die Betreuung ist stets geprägt durch ein persönliches, vertrauensvolles Verhältnis.

Wir nehmen Sie ernst und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Unsere Fachgebiete

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Unsere Fachgebiete
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts setzt ein tief greifendes Verständnis für die wirtschaftlichen, rechtlichen und nicht zuletzt auch zwischenmenschlichen Zusammenhänge des Mandats voraus. Dieser Umstände sind wir von
John & Glöckner uns bewusst und möchten dem mit einer umfassenden und auf Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation angepassten Betreuung
gerecht werden.

Wenn Sie etwa Ihre Verträge auf Recht- und Zweckmäßigkeit überprüfen wollen, in konkreten Vertragsverhandlungen stehen, Ihnen gekündigt wurde bzw. Sie gezwungen sind, jemanden zu entlassen - Fachanwalt Dr. Martin Glöckner steht Ihnen bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite.

Erbrecht

Erbrecht

Die Regelung von Erbschaften ist ein Thema, mit dem jeder sich frühzeitig befassen sollte. Sie gibt Ihnen Gewissheit, die Dinge in Ihrem Sinne für Ihren Partner, Kinder und Verwandte geregelt zu haben, und erspart doch unter Umständen mögliche familiäre Auseinandersetzungen und viel Geld.

Rechtsanwältin Doris John gestaltet mit Ihnen gemeinsam Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, etc. und berät Sie, inwiefern Sie ihr Geld in Stiftungen oder ähnlichem anlegen sollten.

Im Fall, dass es bereits zu Erbstreitigkeiten gekommen ist, leistet sie juristischen Beistand.

Familienrecht

Familienrecht

Jede Trennung, gleich, ob es sich um eine Scheidung handelt, oder um das Scheitern einer langjährigen nichtehelichen Beziehung, stellt stets eine grundlegende Veränderung der persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse dar.

Die Fachanwältin für Familienrecht, Doris John, ist sich diesen besonderen Anforderungen bewusst und möchte dazu beitragen, dass in einem solchen Fall möglichst schnell wieder Sicherheit und Normalität in den Alltag der Betroffenen einkehrt. Die Interessen möglicher gemeinsamer Kinder gilt es dabei besonders zu berücksichtigen.

Unsere Mandanten werden während des gesamten Trennungsprozesses und Scheidungsverfahren stets individuell beraten und ihre Interessen umfassend vertreten - sei es vor Gericht oder bei außergerichtlichen Verhandlungen. Das gilt auch für Familiensachen mit internationalem Bezug.

Die Kanzlei John & Glöckner gestaltet selbstverständlich auch notarielle Eheverträge nach Ihren Bedürfnissen.

Miet- und Immobilienrecht

Miet- und Immobilienrecht

Wenn das persönliche Eigentum betroffen ist, kann es zu erheblichen Interessenskollisionen kommen - insbesondere, wenn es sich um etwas so Existentielles wie das Dach über den Kopf handelt.

Rechtsfragen, die das Mieten und Vermieten von Wohnungen oder das Eigentum an Immobilien betreffen, können jedoch häufig aus der Welt geschaffen werden, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Deshalb sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen, sei es, ob es um den Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen für Wohnraum und Gewerbe, Kündigung, Mieterhöhung bzw. -minderung, oder Ähnliches geht. So ersparen Sie sich und anderen im Zweifelsfalle langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Sollten Sie sich bereits in einer Mietstreitigkeit befinden, stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Doris John und Julia Rönneper von John & Glöckner selbstverständlich tatkräftig zur Seite - in Ihrem Interesse.

Privates Baurecht

Privates Baurecht

Als Architekt, Ingenieur, Bauunternehmung bzw. Handwerksbetrieb, gewerblicher Bauherr oder Privatperson, müssen Sie Ihre Belange am Bau gegenüber Dritten wahren - sei es im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen, Mängeleinwänden, Differenzen über den Leistungsumfang oder der Vergütung. Hier gilt es rechtzeitig und nachweisbar zu agieren, d.h. transparente Regelungen über Leistungsinhalt und Preise, gute Dokumentation und Kontrolle von Leistungen, frühzeitiges Klären von Problemen (Abschlagszahlungen, Mängel, Fristen richtig setzen, Bauschäden dokumentieren, sobald diese auftreten). Die Beweissicherung im Schadensfall liegt rechtlich gesehen in Ihrer Hand.

In all diesen Fällen finden Sie aktive Unterstützung bei Rechtsanwalt Dr. Martin Glöckner. Er berät Sie bei Bedarf auch vor Ort und hilft Ihnen, schnell den passenden Sachverständigen zu bestellen. Damit Sie mit Ihrem Bauvorhaben nicht im Regen stehen.

Schadensersatz- und Verkehrsunfallrecht

Schadensersatz- und Verkehrsunfallrecht

Ein Unfall passiert schnell und kann für den Betroffenen einschneidende Folgen haben. Alle Beteiligten sehen sich plötzlich mit einer Vielzahl zu regelnder Dinge konfrontiert.

Schnelles, kompetentes Handeln ist gefragt, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Deswegen übernehmen wir von John & Glöckner für Sie die gesamte Abwicklung der Schadensfälle von der Beweissicherung über die Korrespondenz mit den Versicherungen und Behörden bis zur Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Zivil- und Vertragsrecht

Zivil- und Vertragsrecht

Sie haben vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht, Ihr Auftraggeber ist jedoch mit seinen Zahlungen im Verzug? Sie werden zu Unrecht auf Geldzahlungen oder eine andere Leistung in Anspruch genommen? Für viele kleine und mittelständige Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen kann dies den Ruin bedeuten, weshalb eine umfassende rechtliche Beratung frühzeitig in Anspruch genommen werden sollte.

Wir von John & Glöckner vertreten Sie nicht nur bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen (Vertragserfüllung, Gewährleistung, Schadensersatz u.a.) aus Kauf, Kredit, Versicherung, Gesellschaftsvertrag etc.. Auch wenn es um die Gestaltung von Verträgen geht, finden Sie in Rechtsanwalt Dr. Martin Glöckner kompetente und lösungsorientierte Fachleute, für die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze in jedem Fall an erster Stelle stehen.

Rechtsanwälte

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Frau John

Rechtsanwältin Doris John

(Jahrgang 1959)

ist Fachanwältin für Familienrecht und Dipl. Sozialarbeiterin. Sie ist seit 1993 Rechtsanwältin und seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht. Weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Erbrecht. Die Fachanwaltsausbildung im Erbrecht hat sie im Jahr 2005 absolviert.

Die Kombination aus rechtlichem Fachwissen und persönlichem Engagement macht sie zu einer kompetenten und durchsetzungsfähigen Vertreterin der individuellen Interessen ihrer Mandanten. Sie betreut und vertritt ihre Mandanten mit dem Bewusstsein, dass insbesondere das Familienrecht auch immer eine starke soziale und psychologische Komponente enthält.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwältin Doris John ist das Mietrecht. Sie ist unter anderem Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages, der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DeutschenAnwaltVereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsseminaren, die juristische und steuerliche Belange betreffen, gehört zu ihrem anwaltlichen Selbstverständnis.

Herr Glöckner

Dr. Martin Glöckner

(Jahrgang 1959)

ist seit 1991 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1993 promovierte er am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Köln. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht folgte 2002.

Neben seiner Anwaltstätigkeit war er von 1992 bis 1998 Projektleiter der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit in Bonn. Dort leistete er einen Beitrag für den Aufbau und die Förderung der Rechtssysteme in Osteuropa. Schwerpunkte seiner Tätigkeit für Unternehmer und Privatleute sind neben dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht das Zivil-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie das Private Baurecht. Ferner ist er ein erfahrener Ansprechpartner für die Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht im DeutschenAnwaltVerein. Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht im DeutschenAnwaltVerein. Gründungsmitglied des Unternehmensnetzwerks cosenio e. V.
>> mehr dazu: www.cosenio.de

Dr. Glöckner ist seit 2010 Aufsichtsratsvorsitzender der Cuartor AG Steuerberatungsgesellschaft
>> mehr dazu: www.curator-ag.de

Kontakt

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John und Glöckner Bürogebäude

John & Glöckner
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Stammheimer Str. 10 - 12
50735 Köln

Telefon +49 (0) 221 28 31 20
Fax +49 (0) 221 28 31 212
Email kanzlei@john-gloeckner.de

Rechtsanwälte:

Doris John
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Dr. Martin Glöckner
gloeckner@john-gloeckner.de

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Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

KVB Linie 18 (Umsteigemöglichkeiten Neumarkt, Dom/Hbf,
Ebertplatz, Wiener Platz)

Impressum

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John & Glöckner
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Tel.: + 49221 - 2831 20
Fax: + 49221 - 2831 212
Email: kanzlei@john-gloeckner.de

Vertretungsberechtigte: Doris John, Dr. Martin Glöckner

Zuständige Rechtsanwaltskammer: RAK Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln,
Tel.: +49221 9730 100, Fax: +49221 9730 10 50.

Zuständige Berufshaftpflichtversicherung: Nassau Versicherungen AG, Im MediaPark 5, 50670 Köln. Der Versicherungssschutz erstreckt sich auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen vor ausländischen Gerichten und wegen einer im Ausland vorgenommenen Tätigkeit in den Staaten der Europäischen Union, Lichtenstein und der Schweiz. Für Tätigkeiten im übrigen Ausland besteht kein Versicherungsschutz.

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde nach bundesdeutschem Recht verliehen. Die berufsrechtlichen Regelungen, die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FO), die CCBE-Regeln und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) finden Sie unter der Rubrik "Angaben gem. 5 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de